AGB’s und Vertragsbestimmungen für Partyservice und Catering
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen JB new visions, CH-5237
Mönthal (dazugehörend Jürgs Partyservice) und dem Auftraggeber.
1. Leistung
Die JB new visions verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages in sorgfältiger Weise vorzugehen. Sie ist bemüht zeitgerecht und
in mängelfreiem Zustand den Anlass durchzuführen. Bei der Auswahl der Speisen und der Getränke wird auf einwandfreie Qualität
besonderen Wert gelegt.
2. Auftragsbestätigung
Eine Auftragsbestätigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, beides ist gleicher Massen verbindlich. Allfällige, über die
Auftragsbestätigung hinausgehende oder vom Kunden zusätzlich angeforderte Leistungen werden, separat in Rechnung gestellt.
3. Offerten
In der Regel erfolgt eine erste, allgemeine Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine weitere detaillierte Offerte und müssen vorab
Reservationen von Dritten vorgenommen werden und kommt der Vertrag später nicht zustande so werden die Bemühungen in
Rechnung gestellt.
4. Teilnehmerzahl
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle teilnehmenden Gäste anzugeben, bis spätestens 1 Woche vor dem Anlass.
5. Absage von Anlässen 30-0 Tage vor dem Anlass:
Bei Absage eines Anlasses werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
- bis 30 Tage vor dem Anlass: keine Kosten
- 29 – 15 Tage vor dem Anlass: 20% der vereinbarten Leistungen
- 14 – 5 Tage vor dem Anlass: 35% der vereinbarten Leistungen
- 4 – 1 Tage vor dem Anlass: 80% der vereinbarten Leistungen
- 1 Tag vor dem Anlass: 100% der vereinbarten Leistungen
Bei einer Abbestellung von Einzelposten der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Positionen, gilt dieselbe Regelung.
6. Hilfspersonenhaftung / Unfallversicherung
Nur das von unserer Firma direkt entlöhnte Personal ist versichert.
Fremde Hilfspersonen die vom Auftraggeber gestellt werden dem Auf- und Abbau nicht versichert und es wird keine Haftung für allfällige
Schäden übernommen.
7. Nachtzuschläge
Ab Mitternacht, werden die vereinbarten Zuschläge für Service- und Küchenpersonal verrechnet.
8. Infrastruktur
Mitgebrachte Infrastrukturen die vom Auftraggeber beschädigt oder in Brüche gehen werden in Rechnung gestellt.
9. Haftung
Die JB new visions übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände Dritter. Diebstähle oder
Beschädigungen am Mietmaterial, während der Mietdauer, durch den Mieter oder Dritte verursacht, sind vom Mieter zu übernehmen.
10. Zahlungskonditionen
10 Tage rein netto
Die JB new visions (Jürgs Partyservice) kann in speziellen Fällen eine Akontozahlung für Wareneinkäufe verlangen.
11. Besonderes
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Lebensmittel, welche nicht verzehrt worden sind.
Es liegt der JB new visions (Jürgs Partyservice) offen über die Verwendung der Speisen zu entscheiden.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus einem Vertrag ist Brugg und es kommt das schweizerische Recht zur
Anwendung.